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Bündelung der Verkehrskompetenzen

Gemeinsam. Klar. Gut informiert.

Die Bündelung des Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubniswesens unter dem Dach der Telecomputer GmbH ist ein wichtiger Schritt. Wir wollen Sie dabei transparent begleiten und beantworten hier die wichtigsten Fragen zu Hintergründen, Verträgen und Ihrer Zusammenarbeit mit uns. 

Gründe für die Bündelung des Verkehrswesens

Warum gibt es aktuell Veränderungen im Verkehrswesen?
Das kommunale Verkehrswesen befindet sich bundesweit in einer Phase struktureller Neuordnung. Ziel ist es, die Fachverfahren im Bereich Kfz-Zulassung und Fahrerlaubniswesen langfristig leistungsfähig, sicher und wirtschaftlich aus öffentlicher Hand zu betreiben. Vor diesem Hintergrund bündeln die AKDB, ekom21, KDO, Komm.ONE, regio iT und Telecomputer ihre Kompetenzen.
Was ist das Ziel dieser strategischen Partnerschaft?
Ziel ist die Sicherung eines zukunftsfähigen, bundesweit tragfähigen Angebots im Verkehrswesen: mit klaren Zuständigkeiten, gebündelten Entwicklungs- und Betriebskapazitäten sowie langfristiger Investitions- und Betriebssicherheit für die Kommunen.
Welche Rolle spielen die beteiligten IT-Dienstleister?
Die einzelnen IT-Dienstleister bringen als Teil dieser bundesweiten Kooperation ihre jeweilige fachliche, organisatorische und operative Erfahrung aus dem Bereich Verkehrswesen ein. Gleichzeitig wird der Übergang so gestaltet, dass für Sie als Kunden die größtmögliche Stabilität gewährleistet bleibt.
Welche Rolle übernimmt die Telecomputer künftig?
Die Telecomputer GmbH wird zukünftig bundesweit die Bereitstellung, den Service und den Support der Verfahren des Verkehrswesens übernehmen.

Vertragliche Regelungen und Vereinbarungen

Warum ist eine Vertragsüberleitung notwendig?
Die Vertragsüberleitung ist eine wichtige Grundlage für die operative Phase der Kooperation. Sie ist aus rechtlichen und steuerlichen Gründen erforderlich, um die weitere Zusammenarbeit organisatorisch korrekt abzubilden.
Warum ist meine Zustimmung zum Vertragsübergang erforderlich?
Ihre Zustimmung als Mitglied und Kunde ist für den Vertragsübergang erforderlich. Die rechtliche Grundlage bildet § 415 BGB
Was passiert, wenn wir dem Vertragsübergang nicht zustimmen?
Wir empfehlen, der Vertragsüberleitung zuzustimmen, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt Teil der bundesweiten Kooperation im Verkehrswesen zu sein. Bei einer Ablehnung sind neue vertragsrechtliche und gegebenenfalls ausschreibungspflichtige Regelungen erforderlich.
Entsteht durch den Vertragsübergang ein neuer Vertrag?
Nein. Der bestehende Vertrag bleibt in Inhalt, Umfang und Leistungscharakter unverändert. Es erfolgt lediglich ein Wechsel der Vertragspartnerin aus rechtlich zwingenden Gründen.
Ist eine neue Ausschreibung erforderlich?
Nein. Solange der bestehende Vertrag in Inhalt, Umfang und Leistungscharakter unverändert bleibt, entsteht keine neue Ausschreibungspflicht.
Sind die Leistungen der Telecomputer GmbH umsatzsteuerpflichtig?
Durch die organisatorische Umstellung und die Überleitung der bestehenden Verträge auf die Telecomputer GmbH entsteht zum 01.01.2027 eine gesetzliche Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer ist kein Entgeltbestandteil, sondern eine gesetzliche Abgabe, die von der Leistungserbringerin treuhänderisch erhoben und abgeführt wird.

Organisation und Support für Ihre Behörde

Ändert sich aktuell für die Kfz-Zulassungsstellen bzw. Fahrerlaubnisbehörden im Alltag etwas?
Nein. Für die operativ tätigen Kolleginnen und Kollegen in Ihren Straßenverkehrsämtern ergeben sich zunächst keine Änderungen im täglichen Arbeiten.
Wer betreibt das Verfahren aktuell?
  • KDO-Kunden: Der technische Betrieb wird – im Auftrag der Telecomputer – bis auf Weiteres im KDO-Rechenzentrum erbracht.
  • Komm.ONE-Kunden: Der technische Betrieb verbleibt bis auf Weiteres bei der Komm.ONE.
  • regio iT-Kunden: Die Bereitstellung der Fachverfahren erfolgt durch die Ihnen langjährig bekannten und vertrauten Mitarbeiter jetzt direkt aus der Telecomputer heraus.
An wen können fachliche Fragen gerichtet werden?
Fachliche und produktbezogene Fragen können zentral an die Telecomputer gerichtet werden. Unser Kundenmanagement hilft Ihnen gern weiter.
E-Mail: kundenmanagement(at)telecomputer.de
Wer sind meine Support-Ansprechpartner?
  • ekom21-Kunden: Der fachliche Support wird bis auf Weiteres durch die Ihnen bekannten Mitarbeitenden der ekom21 erbracht. Eine mögliche Änderung teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
    E-Mail: kfz21-hotline(at)ekom21.de
    Telefon: 06151 704-3652
  • KDO-Kunden: Der fachliche Support wird – im Auftrag der Telecomputer – bis auf Weiteres durch die Ihnen bekannten Mitarbeitenden der KDO erbracht. Eine mögliche Änderung teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
    E-Mail: serviceline(at)kdo.de
    Telefon: 0800 536 4357
  • Komm.ONE-Kunden: Die Ihnen bekannten Serviceansprechpartner stehen Ihnen ab dem 01.01.2027 unter dem Namen der Telecomputer weiterhin zur Verfügung. Eine mögliche Änderung teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.
    E-Mail: support.verkehrswesen(at)komm.one
    Telefon: 0711 8108 45230
  • regio iT-Kunden: Bei Störungen und Serviceanfragen steht ihnen ab sofort das Support-Team der Telecomputer mit Rat und Tat zur Seite.
    Fachverfahren OK.VERKEHR:
    Ihnen steht vorerst der bekannte Service- und Supportweg über die regio iT weiter zur Verfügung. Bitte geben Sie bis auf Weiteres wie gewohnt über diesen Kanal Tickets auf. Weitere Informationen zu zukünftigen Supportwegen für OK.VERKEHR folgen im Oktober 2026.
    Fachverfahren IKOL/eKOL:
    Reichen Sie Supportanfragen bitte über den Support-Bereich ein: Support – Telecomputer
    Alternativ nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: support-kfz(at)telecomputer.de