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i-Kfz: Kfz-Zulassung online

Online-Anträge und Online-Zulassung für Bürger und juristische Personen

i-Kfz: Die digitale Zukunft der Kfz-Zulassung für Kommunen

Mit dem Online-Verfahren i-Kfz ermöglichen Kommunalverwaltungen und Kfz-Zulassungsbehörden ihren Bürgern eine vollautomatisierte, digitale Fahrzeugzulassung gemäß Stufe 4 des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Seit dem offiziellen Start des Wirkbetriebs am 1. September 2023 können Bürgerinnen und Bürger sämtliche Zulassungsprozesse 100 % online und ohne Behördengang durchführen.

i-Kfz Stufe 4: Digitale Fahrzeugzulassung ohne Wartezeiten

Das i-Kfz-Projekt deckt den gesamten Lebenszyklus eines Kraftfahrzeugs ab – von der Neuzulassung über Umschreibungen, Wiederzulassungen bis hin zur Außerbetriebsetzung. Sämtliche Online-Prozesse sind vollständig automatisiert, wodurch Anträge rund um die Uhr bearbeitet werden können.

Online-Zulassungsvorgänge für Unternehmen

Mit der Stufe 4 von i-Kfz können nun auch Unternehmen wie Autohäuser und Flottenbetreiber über die Großkundenschnittstelle (GKS) Zulassungen auf sich selbst und andere in großer Zahl tätigen. Dazu müssen sich diese beim Kraftfahrt-Bundesamt für die Nutzung registrieren.

Maximal kompatibel dank XKfz-Standard

Die in i-Kfz definierte Schnittstelle zwischen den i-Kfz-Komponenten und den Fachverfahren für die Kfz-Zulassung basiert auf dem XKfz-Standard und ist herstellerneutral konzipiert. Das bedeutet: Unsere i-Kfz-Lösung lässt sich nahtlos mit allen aktuellen Fachverfahren für die Kfz-Zulassung kombinieren.

OZG-konform & flexibel einsetzbar

Die von Telecomputer angebotenen i-Kfz-Softwarelösungen sind vollständig konform zu den Software-Standards des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Der Einsatz ist sowohl stand-alone als auch integriert in Bürger- oder Serviceportale möglich.


Zulassungsvorgänge 24/7

Keine Wartezeiten

Ortsunabhängig

Sofortige Inbetriebnahme
Mögliche Zulassungsvorgänge


  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit Halterwechsel
  • Umschreibung ohne Halterwechsel
  • Tageszulassungen
  • Wunschkennzeichen
  • Online-Auskunft Zulassungsbescheid Teil II (Fahrzeugbrief/Leasingbrief)


Wie i-Kfz funktioniert sowie Informationen zur Verfügbarkeit und Nutzung finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Leistungsmerkmale


  • sofortige Inbetriebnahme (10 Kalendertage temporär ohne Plaketten)
  • Zulassung für juristische Personen (Unternehmen, Vereinigungen etc.)
  • Unterstützung der Großkundenschnittstelle (GKS) des KBA
  • Auswahl E-Kennzeichen, Saison-Kennzeichen, H-Kennzeichen
  • vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung als Regelfall
  • Erweiterung des Vertrauensniveaus auf „substanziell“ (Nutzerkonto Bund/Unternehmenskonto Bund auf Basis ELSTER-Zertifikat)
  • erweiterte Möglichkeiten zur Identifizierung und Authentifizierung


Unsere Kooperationspartner

  • Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
  • regio iT GmbH
  • Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland
  • Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)
  • Zweckverband Ostwestfalen-Lippe-IT (OWL-IT)
  • Landeslösung Brandenburg: Brandenburgischer IT-Dienstleister ZIT-BB und i-Kfz Kompetenz-Team des Landes Brandenburg
  • Landeslösung Niedersachsen: GovConnect GmbH, Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) und regio iT GmbH
  • Landeslösung Freistaat Sachsen: Lecos GmbH

Vertriebliche Anfragen

in Bayern

über die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB)

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außerhalb Bayerns

über die kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH

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