Das KBA plant, nach mehrmaliger Ankündigung und zeitlicher Verschiebung, alle die Kfz-Zulassungsstellen, welche den Nachweis der Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen (MSA-i-Kfz) gegenüber dem KBA nicht erbracht haben, Anfang Januar 2024 vom i-Kfz-Prozess zu sperren.
Andreas Günther, Leiter Strategische Geschäftsentwicklung und CIO der Telecomputer GmbH, erklärt im Kurzinterview der AKDB die Hintergründe.





