Am 31.03.2023 wurde in der Plenarsitzung des Bundesrates die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung offiziell verabschiedet: Ab 01.09.2023 wird die Kfz-Zulassung nun wirklich digital - mit erweitertem Nutzerkreis und sofortigem Losfahren!
Zusammengefasst sind sieben grundsätzliche Maßnahmen zum Projekt i-Kfz-Projekt geregelt, die die internetbasierte Zulassung in ihrer 4. Stufe nun massentauglich und verbindlich machen sollen:
- Eine vollautomatisierte Antragsbearbeitung als Regelfall, bei der die Anträge bereits während des Online-Prozesses softwaregestützt zur Entscheidung gebracht werden.
- Die sofortige Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges direkt nach erfolgreichem Abschluss eines Online-Zulassungsprozesses. Somit ist der Weg frei für das sofortige Losfahren. Hierfür reicht ein temporärer Zulassungsbescheid. Für einen Zeitraum von maximal 10 Werktagen kann auch auf das Anbringen von Plaketten auf die Kfz-Kennzeichen verzichtet werden.
- Die Nutzungsmöglichkeit der i-Kfz-Prozesse auch durch juristische Personen wie Firmen, Selbstständige etc. Der Zugang für diesen Personenkreis wird erleichtert durch die Erweiterung des Vertrauensniveaus auf „substanziell“ sowie die Integration des Unternehmenskonto Bund in die Online-Prozesse.
- Die Integration weiterer Kennzeichenbereiche in die i-Kfz-Prozesse, u. a. E-Kennzeichen für Elektro- und Hybridfahrzeuge, Saison-Kennzeichen sowie antragsbezogene H-Kennzeichen für Oldtimer.
- Tageszulassungen, bei denen die Erstzulassung sowie die Außerbetriebsetzung eines Kfz in einem Prozess beantragt werden können.
- Eine Großkundenschnittstelle (GKS), die die Nutzung der i-Kfz-Prozesse durch vorab qualifizierte Unternehmen im Massenbetrieb über eine Schnittstelle mittels Programm-zu-Programm-Kommunikation ermöglicht. Die Einrichtung der GKS beim KBA erfolgt bereits jetzt im Pilotbetrieb.
Von der Vollautomatisierung der Antragsprozesse, der Erweiterung des Nutzerkreises auf juristische Personen und der Einführung der zentralen Großkundenschnittstellen erwartet man sich eine erhebliche Steigerung der internetbasierten Antragsfälle bei gleichzeitiger Entlastung der Kfz-Zulassungsbehörden.
Telecomputer wird fristgerecht zum 01.09.2023 seine i-Kfz-Portallösungen sowie die Fachverfahren für das Kfz-Zulassungswesen für alle Kunden mit den neuen Funktionen per Update ausstatten.